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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Krankenversicherungsbeitrag für Studierende
Wenn Sie studieren, müssen Sie sich krankenversichern - über eine Familienversicherung oder eigenständig.
Beschreibung
Studierende müssen bei der Einschreibung zum Studium nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Auch, wenn sie nicht in Deutschland wohnen.
Verpflichtend ist die Krankenversicherung auch für berufspraktische Zeiten, die innerhalb des Studiums abgeleistet werden.
In der Regel können Studierende über die Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei familienversichert werden, sofern ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Familienversicherung ist allerdings nur bis zum Alter von 25 Jahren möglich.
Für Studierende, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist eine Familienversicherung über den Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner möglich, falls diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Ist die Krankenversicherung über die Eltern oder den/die Partner/in nicht möglich, bieten gesetzliche Krankenkassen oder private Krankenkassen vergünstigte Beiträge.
Kurztext
- Studierende können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein
- Möglich ist auch eine Familienversicherung über Ehe oder Lebenspartner/in
Fristen
- Altersgrenze für Familienversicherung: 25. Lebensjahr
- Nach Ablauf der Familienversicherung ist gegebenenfalls eine Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten möglich.
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Immatrikulationsbescheinigung
Rechtsgrundlage
§ 5 Absatz 1 Nummer 9 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
verwandte Vorgänge
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