Suchen + Finden

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens im Straßenpersonenverkehr nachweisen

Um ein Unternehmen zu eröffnen, das Personen auf der Straße befördert müssen Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen.  


Beschreibung

Wenn Sie ein Bus-, Taxi- oder Mietwagenunternehmen eröffnen möchten, benötigen Sie dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Eine Voraussetzung ist Ihre fachliche Eignung, die Sie in der Regel durch eine Prüfung nachweisen. Die Prüfung legen Sie in Deutschland bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.

Je nach Art Ihres Unternehmens legen Sie die Prüfung entweder für den Taxi- und Mietwagenverkehr oder für den Verkehr mit Bussen ab.

In der Prüfung müssen Sie die für den Betrieb Ihres Unternehmens notwendigen rechtlichen Kenntnisse, kaufmännischen Grundlagen, Kenntnisse technischer Normen und Vorschriften sowie der Verkehrssicherheit nachweisen. Eine genauere Auflistung finden Sie auch im Orientierungsrahmen, der in den weiterführenden Hinweisen verlinkt ist.

Sie sollten sich intensiv inhaltlich auf die Prüfung vorbereiten, beispielsweise durch einen Vorbereitungskurs oder intensives Selbststudium. Es gibt jedoch keine rechtlichen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Prüfung.

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen und gegebenenfalls einem mündlichen Teil. Das Prüfungsergebnis wird von einem Prüfungsausschuss festgestellt.

Die Prüfung ist eine Gesamtprüfung, die aus zwei schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. In beiden schriftlichen Teilen müssen mindestens 50 Prozent der jeweiligen Punktzahl erreicht werden, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn auch in der mündlichen Prüfung mindestens 50 Prozent der Punktzahl erreicht wurden und insgesamt mindestens 60 Prozent der Gesamtzahl. Von der mündlichen Prüfung ist befreit, wer mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punktzahl in beiden schriftlichen Teilen und insgesamt mindestens 60 Prozent der Gesamtpunktzahl erreicht hat.

Ihnen kann in bestimmten Fällen durch Übergangsregelungen auch ohne Ablegen der Prüfung die Eignung bescheinigt werden. Wenn Sie eine Ausbildung im Bereich Personentransport abgeschlossen haben, die vor dem 4.12.2011 begonnen wurde, stellt Ihnen auf Antrag die Industrie- und Handelskammer auch ohne Ablegen der Prüfung eine Bescheinigung aus.

Wenn Sie vor 2009 bereits zehn Jahre lang in leitender Funktion in einem Busunternehmen tätig waren, kann Ihnen auf Antrag auch ohne Ablegen der Prüfung ein Eignungsnachweis ausgestellt werden. Siehe hierzu auch Merkblatt in den weiterführenden Hinweisen.

Die fachliche Eignung für den Taxi/-Mietwagenverkehr können Sie auch ohne Prüfung nachweisen, wenn eine mindestens dreijährige Tätigkeit in einem entsprechenden Unternehmen belegen können.

Kurztext

  • Um ein Taxi, Bus- oder Mietwagenunternehmen eröffnen zu können, braucht es eine Genehmigung
  • Voraussetzung hierfür ist unter anderem Nachweis der fachlichen Eignung
  • Fachliche Eignung wird in der Regel durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen


Zuständigkeit

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder



Fristen

Für den Eignungsnachweis durch Prüfung melden Sie sich zunächst schriftlich oder online bei Ihrer örtlichen IHK zur Prüfung an. Hierbei müssen Sie auswählen, ob Sie die Prüfung für den Busverkehr oder für den Taxi/Mietwagenverkehr ablegen möchten.

  • Die IHK bestätigt Ihnen die Anmeldung zur Prüfung.
  • Sie legen zunächst die beiden schriftlichen Prüfungen erfolgreich ab.
  • Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die mündliche Prüfung.
  • Etwa 14 Tage nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie Ihre Bescheinigung über die fachliche Eignung.

Mit der Bescheinigung können Sie nun Ihre Erlaubnis für die Eröffnung Ihres Unternehmens bei den zuständigen Behörden beantragen.

Für den Nachweis der fachlichen Eignung ohne Ablegen der Prüfungen schicken Sie Ihren schriftlichen Antrag inklusive aller Nachweise an die IHK. Nach Bearbeitung erhalten Sie Ihre Bescheinigung per Post.

Voraussetzungen

  • Für Prüfungsanmeldung: keine
  • Für Nachweis durch Ausbildung: Abschluss in einer vor dem 4.12.2011 begonnenen Ausbildung zum/zur:
    • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
    • Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
    • Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV) der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
    • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik der Fachhochschule Heilbronn
    • Diplom-Verkehrsfachwirt/Diplom-Verkehrsfachwirtin an der Technischen Universität Dresden
    • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
  • Für Nachweis durch Berufserfahrung:
    • Für den Busverkehr: mindestens 10jährige leitende Tätigkeit in einem Busunternehmen
    • Für den Taxiverkehr: mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxen- und Mietwagenunternehmen

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie etwa zwei Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.



Kosten

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.




erforderliche Unterlagen

  • Bei Eignung durch Prüfung: keine
  • Bei Eignung durch Abschluss:
    • Nachweis über die Abschlussprüfung
  • Bei Eignung durch Berufserfahrung:
    • Nachweise über Ihre beruflichen Tätigkeiten



Rechtsgrundlage

§ 4 Absatz 7 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

§ 6 Absatz 1 und 3 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

Rechtsbehelf

  • In einigen Bundesländern: Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtsverfahren
  • Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung



Weitere Informationen

  • Formulare: Anmeldung zur Prüfung oder Antrag auf Feststellung der fachlichen Eignung ohne Prüfung
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung



verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Trier
Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier

Tel.: +49 651 9777-0
Fax: +49 651 9777-150
E-Mail: infocenter@trier.ihk.de
Web: www.ihk-trier.de/
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt