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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
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Virtuelles Rathaus
Erste juristische Staatsprüfung ablegen
Die Erste Prüfung stellt keine eigenständige Prüfung dar, sondern besteht aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung.
Beschreibung
Die Erste Prüfung stellt keine eigenständige Prüfung dar, sondern besteht aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung. Die Präsidentin oder der Präsident des Prüfungsamtes stellt das Zeugnis über die erste Prüfung aus, welches die Ergebnisse der bestandenen universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der bestandenen staatlichen Pflichtfachprüfung ausweist sowie eine Gesamtnote, in die das Ergebnis der bestandenen staatlichen Pflichtfachprüfung mit 70% und das Ergebnis der bestandenen universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit 30% einfließt.
Kurztext
- Die Präsidentin oder der Präsident des Prüfungsamtes stellt das Zeugnis über die bestandene Erste Prüfung aus.
- Wenn Sie beide Prüfungsteile, also die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und die staatliche Pflichtfachprüfung, bestanden haben, reichen Sie das Zeugnis über die bestandene universitäre Schwerpunktbereichsprüfung beim Prüfungsamt ein. Anschließend wird Ihnen das Zeugnis über die bestandene Erste Prüfung ausgestellt.
- Wenn Sie Ihre staatliche Pflichtfachprüfung in Rheinland-Pfalz bestanden haben, wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.
Zuständigkeit
Wenn Sie Ihre staatliche Pflichtfachprüfung in Rheinland-Pfalz bestanden haben, wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle
Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Fristen
Wenn Sie beide Prüfungsteile, also die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und die staatliche Pflichtfachprüfung, bestanden haben, reichen Sie das Zeugnis über die bestandene universitäre Schwerpunktbereichsprüfung beim Prüfungsamt ein. Anschließend wird Ihnen das Zeugnis über die bestandene Erste Prüfung ausgestellt.
Voraussetzungen
Sie müssen sowohl die staatliche Pflichtfachprüfung als auch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestanden haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten, jedoch wird im eigenen Interesse dazu geraten, das Zeugnis über die bestandene universitäre Schwerpunktbereichsprüfung beim Prüfungsamt vorzulegen, sobald Ihnen dieses von der Universität ausgestellt wurde, damit Sie sich baldmöglichst für den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben können.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 1 bis 3 Tage.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
erforderliche Unterlagen
Da das Zeugnis über die staatliche Pflichtfachprüfung beim Prüfungsamt vorliegt, müssen Sie nur das Zeugnis über die bestandene universitäre Schwerpunktbereichsprüfung beim Prüfungsamt einreichen.
Rechtsgrundlage
Deutsches Richtergesetz (DRiG)
Landesgesetz über die juristische Ausbildung (JAG)
Rechtsbehelf
Sie können Klage zum Verwaltungsgericht erheben. Sollte das Zeugnis offensichtlich fehlerhaft ausgestellt worden sein, z.B. falsche Universität benannt oder falsche Notenübertragung/-Berechnung, so wird darum gebeten, dies dem Prüfungsamt mitzuteilen. Eine Korrektur erfolgt dann unverzüglich und Ihnen wird ein neues Zeugnis über die Erste Prüfung ausgestellt.
Weitere Informationen
Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses über die Erste Prüfung
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie die Erste Prüfung bestanden haben, sind Sie befugt, die Bezeichnung „Refendarin jur. (Ref. jur.)“ oder „Referendar jur. (Ref. jur.)“ zu führen. Mit dem Zeugnis über die Erste Prüfung können Sie sich zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Hochschulzulassung für Begabte ohne Hochschulreife
- Lehramt DDR-Abschlüsse und Befähigungsnachweise anerkennen
- Lehramtsprüfung durchführen
- Studienleistungen anrechnen
Ansprechpartner
Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz
Ernst-Ludwig-Str. 6-8
55116 Mainz
Tel.: 06131 165876
E-Mail: lpa@jm.rlp.de
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