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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Fluggastkontrolle durchführen

Wenn Sie ein Flugzeug betreten möchten, werden vorab sogenannte Fluggastkontrollen durchgeführt.  


Beschreibung

Die Gefährdung der Luftsicherheit durch die Mitnahme von verbotenen Gegenständen soll durch die Luftsicherheitskontrollen verhindert werden.

Ein Abgleich zwischen Buchungsdokumenten (Bordkarte) und Personaldokumenten, der sog. ID-Check, vor Zutritt zu den Sicherheitsbereichen auf Flugplätzen erfolgt in Deutschland im Rahmen der Luftsicherheitskontrollen nicht. Bei der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den see- und luftseitigen Schengen-Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt eine Prüfung der Grenzübertrittsdokumente.

Reisende sind verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihre Grenzübertrittsdokumente mitzuführen. Es ist möglich, dass das Luftfahrtunternehmen von dem Fluggast das Vorzeigen eines Personaldokuments fordert.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz-Fachgruppe Luftverkehr.



Kosten

keine




Rechtsgrundlage

§ 5 Absatz 1 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn
Gebäude 667C
55483 Lautzenhausen

Tel.: +49 6543 8780-1640
Fax: +49 261 29141-2217
E-Mail: luftverkehr@lbm.rlp.de
Web: www.lbm.rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt