Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Mitgliederverzeichnis der Landesapothekerkammer aufnehmen
Als Apotheker/in in Rheinland-Pfalz müssen Sie sich, in der Regel, als Mitglied bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz anmelden.
Beschreibung
Die Mitgliedschaft ermöglicht der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ihre öffentlich-rechtliche Aufgabe, der gesetzlichen Berufsvertretung und Selbstverwaltung aller Apotheker, nachzukommen.
Kurztext
- Apotheker/innen in Rheinland-Pfalz müssen sich, in der Regel, als Mitglied bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz anmelden.
- Approbation und schriftlicher Antrag notwendig
- Zuständig: Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz.
Fristen
Apotheker, die ihren Beruf in Rheinland-Pfalz ausüben, gehören der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz als Mitglied an.
Das Kammermitglied hat der Landesapothekerkammer die Aufnahme, Beendigung und Verlegung ihrer beruflichen Tätigkeit unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen mitzuteilen. In der Mitteilung über die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit sind Vor- und Familiennamen, frühere Namen, das Geburtsdatum, die derzeitige Anschrift anzugeben und die Berechtigung zur Ausübung des Berufs und zur Führung der Berufsbezeichnung nachzuweisen. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen.
Voraussetzungen
Ausübung des Apothekerberufs in Rheinland-Pfalz auf Grundlage einer Approbation oder Berufserlaubnis (Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs).
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung erfolgen.
Kosten
Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.
Regelmäßige Mitgliedsgebühren regelt die Gebührenordnung Rheinland-Pfalz auf der Seite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz => Patienten / Alle => Downloads => Recht => Kammerrecht
erforderliche Unterlagen
Antragsformular und beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde
Rechtsgrundlage
Heilberufsgesetz (HeilBG) des Landes Rheinland-Pfalz
Hauptsatzung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
Weitere Informationen
Folgende Formulare stehen auf der Seite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter => Patienten / Alle => Downloads => Service zur Verfügung und können z. T. digital (pdf-Datei) ausgefüllt werden:
- Anmeldung Kammermitgliedschaft
- Abmeldung Kammermitgliedschaft
- SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
verwandte Vorgänge
- Approbation als Zahnarzt beantragen
- Arbeitsschutzberatung beanspruchen
- Architektenliste Eintragung deutsche Antragsteller
- Fachärztin, Facharzt - Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation
- pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent mit Ausbildung aus Drittstaaten, Berufsqualifikation anerkennen
Ansprechpartner
Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
Am Gautor 15
55131 Mainz
Tel.: +49 6131 27012-0
Fax: +49 6131 27012-22
E-Mail: geschaeftsstelle@lak-rlp.aponet.de
Web: www.lak-rlp.de/
Landesportal RLP-Direkt