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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung verzichten
Sie können auf die Anerkennung als Prüfingenieurin beziehungsweise Prüfingenieur für Baustatik schriftlich verzichten.
Beschreibung
Bereits anerkannte Prüfingenieure für Baustatik können der zuständigen Behörde ihren Verzicht der Anerkennung schriftlich anzeigen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium der Finanzen als oberste Bauaufsichtsbehörde.
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Zuständige Stelle
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Fristen
Schriftliche Mitteilung des Verzichts an die Anerkennungsbehörde.
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Baugenehmigung / Bauantrag
- Bauleitplanung
- Bauüberwachung
- Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung
- Genehmigung zur Errichtung einer Zweigniederlassung von Sachverständigen Erteilung für Prüfingenieure für Baustatik
Ansprechpartner
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4331
E-Mail: poststelle@fm.rlp.de
Web: www.fm.rlp.de
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