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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung verzichten
Sie können auf die Anerkennung als Prüfingenieurin beziehungsweise Prüfingenieur für Baustatik schriftlich verzichten.
Beschreibung
Bereits anerkannte Prüfingenieure für Baustatik können der zuständigen Behörde ihren Verzicht der Anerkennung schriftlich anzeigen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium der Finanzen als oberste Bauaufsichtsbehörde.
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Zuständige Stelle
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Fristen
Schriftliche Mitteilung des Verzichts an die Anerkennungsbehörde.
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Bauleitplanung
- Bauvorlageberechtigung
- Flächennutzungsplan aufheben
- Flächennutzungsplan ergänzen
Ansprechpartner
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4331
E-Mail: poststelle@fm.rlp.de
Web: www.fm.rlp.de
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