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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen
Wenn Sie Schulungen für Gefahrgutfahrer durchführen möchten, müssen Sie als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.
Beschreibung
Die Anerkennung kann für die Kurse Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und für Auffrischungsschulungen beantragt werden.
Dafür ist ein Antrag bei der für Sie örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich. Der Antrag muss u.a. folgende Angaben enthalten:
- den Umfang der Anerkennung (Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7) angeben,
- die Unterrichtspläne für die Erstschulung und Auffrischungsschulung auf Grundlage der IHKKurspläne,
- den Ort der Schulung, insbesondere für die praktischen Lehrgangsteile wie Ausbildungs und Feuerlöschort,
- die Uhrzeiten unter Berücksichtigung von Pausen und Wegezeiten zum und vom Ort der Schulung für die praktischen Lehrgangsteile (Wegezeiten werden nicht den vorgesehenen Unterrichtseinheiten hinzugerechnet)
- die Zuordnung der Themen zum Themensektor des jeweiligen Kursplanes
- die Art der Unterrichtform (methodischdidaktische Anforderungen)
- die Kennzeichnung der praktischen Teile
- die fachliche Qualifikation der Lehrkräfte sowie die Nachweise der Befähigung zur erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse durch entsprechende Zeugnisse/Nachweise/Bescheinigungen
- das vorhandene Lehrmaterial,
- die Schulungsstätte und deren Ausstattung
-
Als Lehrgangsveranstalter müssen Sie über die notwendigen Räumlichkeiten für die Durchführung der theoretischen Unterrichtseinheiten der teilweise praktischen Lehrgangsteile sowie über das erforderliche Ausbildungsmaterial verfügen. Außerdem muss Ihr Lehrpersonal fachlich und pädagogisch qualifiziert sein.
Die zuständige IHK kann Ihre Räumlichkeiten und das Lehrmaterialien in Augenschein zu nehmen. Auch kann die IHK Kontakt zu den von Ihnen als Lehrkräfte angegebenen Personen aufzunehmen, um gegebenenfalls Termine für evtl. erforderliche ergänzende Beurteilungsgespräche zu vereinbaren.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Anerkennung durch einen Anerkennungsbescheid von der örtlich zuständigen IHK bestätig. Aus diesem geht hervor, für welche Kurse die Schulungen durchgeführt werden dürfen.
Kurztext
- Schulungsveranstalter für Gefahrgutfahrer Anerkennung
- Schulungsveranstalter, die Gefahrgutfahrer schulen wollen (sogenannte ADRKurse) müssen von der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannt werden
- Prüfung von eingereichten Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien, in der Regel Besuch der Unterrichtsstätte durch IHKMitarbeiter
- Anerkennung für verschiedene Arten von Kursen möglich
Zuständigkeit
In Rheinland-Pfalz ist die örtliche Industrie-und Handelskammer (IHK) zuständig.
Fristen
Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
- Die IHK prüft zunächst die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
- Gegebenenfalls besuchen Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort. Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
- Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung.
Nachdem Ihre Schulungsstätte anerkannt wurde, dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.
Voraussetzungen
- Lehrplan entsprechend der von der IHK vorgegebenen Kursplänen
- Geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen, auch für vorgeschrieben praktische Übungen
- Geeignetes Unterrichtsmaterial
- Qualifiziertes Lehrpersonal
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung des Antrags sollte in Abhängigkeit von den eingereichten Unterlagen innerhalb von drei Wochen nach Eingang erfolgen. Die Durchführung eines Beurteilungsgespräches mit den Lehrkräften kann gegebenenfalls zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen.
Kosten
Die Gebühr für die Anerkennung richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.
erforderliche Unterlagen
- Kurspläne/Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
- Stundeneinteilung (mit Pausen)
- zu behandelndes Thema inkl. der geplanten Zeitansätze
- Art des Unterrichts (z.B. Vortrag, Lehrgespräch, technische Medien, Filmvortrag, praktische Übungen)
- Unterlagen der eingesetzten Lehrkräfte als Nachweis der fachlichen und methodischdidaktischen Eignung
- Beruflicher Werdegang
- Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
- Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
- Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
- Vorlage einer gültigen ADR-Bescheinigung für alle Klassen (in Tanks und anders als in Tanks)
- Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit
Rechtsgrundlage
§14 Abs 3 Nr 1 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
§ 5 Absatz 2 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
Rechtsbehelf
- In einigen Bundesländern: Widerspruch
- Verwaltungsgerichtsverfahren
- Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Anerkennung / Nicht-Anerkennung
Weitere Informationen
- Formulare: Antrag nach Vorgabe der zuständigen IHK
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja (insbesondere bei der Überprüfung der Referentenqualifikation)
verwandte Vorgänge
- Abfallrechtliches Nachweisverfahren
- Bodenabbaugenehmigung
- Den Handel mit Pflanzenschutzmitteln anzeigen
- Legionellenuntersuchung
- Pflanzenschutzmittel Anwendung anzeigen
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Trier
Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier
Tel.: +49 651 9777-0
Fax: +49 651 9777-150
E-Mail: infocenter@trier.ihk.de
Web: www.ihk-trier.de/
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