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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Virtuelles Rathaus

Baudenkmalpflege

Die Baudenkmalpflege befasst sich mit dem Erhalt von unserer gebauten Umwelt.  


Beschreibung

Die Denkmalpflege unterteilt sich unter anderem in die Baudenkmalpflege. Diese befasst sich mit dem Erhalt und dem nachhaltigen Umgang mit unserer gebauten Umwelt, soweit es sich bei dieser um Kulturdenkmäler handelt.

Dies können beispielswiese sein:

  • Baudenkmale,
  • Denkmalbereiche,
  • archäologische Kulturdenkmale,
  • archäologische Flächendenkmale,
  • bewegliche Kulturdenkmale
  • Kleindenkmale.

Beabsichtigen Sie, an Ihrem Baudenkmal Umbaumaßnahmen vorzunehmen, oder es muss ein Baudenkmal aus zwingenden Gründen beseitigt werden, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der für Sie zuständigen Stelle auf.



Zuständigkeit

Erster Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen oder andere Maßnahmen an Kulturdenkmälern ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde, die bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte angesiedelt ist.

Für denkmalfachliche Bescheinigungen (einschl. Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt) sowie die Erstellung von Gutachten in Fragen des Denkmalschutzes ist die Denkmalfachbehörde zuständig.



Fristen

Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit, die

  • Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens, des handwerklichen oder technischen Wirkens oder historischer Ereignisse und Entwicklungen,
  • Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden und
  • an deren Erhaltung und Pflege oder deren wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.


Rechtsgrundlage

Rheinland-Pfälzisches Denkmalschutzgesetz (DSchG)




Weitere Informationen

Bei der Erhaltung und Instandsetzung Ihres Denkmals können Sie zum einen durch Steuererleichterungen und zum anderen durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanzielle Unterstützung erhalten.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt


Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

Frau Silvia Hausdorf Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2372
Fax: 06571 14-42372
E-Mail: Silvia.Hausdorf@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 317
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

Frau Sandra Meurer Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2174
Fax: 06571 14-42174
E-Mail: Sandra.Meurer@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 317
 


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Quelle der Inhalte:
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