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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Baugenehmigung / Bauantrag
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z.B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung beziehungsweise der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Regionale Hinweise
Bauanträge im Bereich der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Kosten
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Rechtsgrundlage
§ 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
§ 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
§ 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
Weitere Informationen
verwandte Vorgänge
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren
- Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung
- Flächennutzungsplan ändern
- Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung verzichten
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)
Tel.: 06571 14-2191
Fax: 06571 14-42191
E-Mail: Marian.Teschke@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: N 17
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: bauaufsicht@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)
Tel.: 06571 14-2311
Fax: 06571 14-42311
E-Mail: Ralf.Esch@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 25
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)
Tel.: +49 6571 14-2101
Fax: +49 6571 14-42101
E-Mail: Susanne.Korsch-Haid@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 16
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)
Tel.: 06571 14-2304
Fax: 06571 14-42304
E-Mail: Christina.Nellinger@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 18
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)
Tel.: 06571 14-2315
Fax: 06571 14-42315
E-Mail: Kerstin.Rode@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 18
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)
Tel.: 06571 14-2135
Fax: 06571 14-42135
E-Mail: Sabine.Schwang@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 18
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)
Tel.: 06571 14-2177
Fax: 06571 14-42177
E-Mail: Heiko.Simon@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 18
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Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Raiffeisenstraße 4
54424 Thalfang
Postanschrift
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