Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Beschreibung
Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung beziehungsweise Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.
Kurztext
- Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiung von baurechtlichen Vorschriften beantragen
- Bei Abweichungen eines (Bau-)Vorhabens von baurechtlichen Vorschriften muss ein gesonderter Abweichungsantrag gestellt werden
- Der Abweichungsantrag muss auch gestellt werden, wenn von Bauvorschriften abgewichen wird, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden beziehungsweise das (Bau-)Vorhaben verfahrensfrei ist
- Die Zulassung für Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiung kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen
- Der Antrag muss bei genehmigungsbedürftigen und genehmigungsfrei gestellten Vorhaben bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden, sonst bei der Gemeinde gestellt werden
- zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde
Zuständigkeit
Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Kosten
Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Rechtsgrundlage
§ 72 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
§ 9 Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO)
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Architektin oder Architekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
- Bauüberwachung
- Genehmigung zur Errichtung einer Zweigniederlassung von Sachverständigen Erteilung für Prüfingenieure für Baustatik
- Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung verzichten
- Stadtplanerliste Eintragung als Stadtplaner beantragen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: bauaufsicht@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)
Tel.: 06571 14-2311
Fax: 06571 14-42311
E-Mail: Ralf.Esch@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 25
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)
Tel.: +49 6571 14-2101
Fax: +49 6571 14-42101
E-Mail: Susanne.Korsch-Haid@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 16
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)
Tel.: 06571 14-2304
Fax: 06571 14-42304
E-Mail: Christina.Nellinger@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 18
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)
Tel.: 06571 14-2315
Fax: 06571 14-42315
E-Mail: Kerstin.Rode@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 18
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)
Tel.: 06571 14-2135
Fax: 06571 14-42135
E-Mail: Sabine.Schwang@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 18
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)
Tel.: 06571 14-2177
Fax: 06571 14-42177
E-Mail: Heiko.Simon@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 18
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)
Tel.: 06571 14-2191
Fax: 06571 14-42191
E-Mail: Marian.Teschke@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: N 17
Landesportal RLP-Direkt