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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Bebauungsplan
Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.
Beschreibung
Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist beziehungsweise gegebenenfalls welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.
In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z.B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche (z.B. Baulinien, Baugrenzen),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Kurztext
Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut und genutzt werden können.
Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung beziehungsweise Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Kosten
Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
§§ 1 bis 4c Baugesetzbuch (BauGB)
§§ 8 bis 13b Baugesetzbuch (BauGB)
Ergänzende Rechtsvorschriften:
Weitere Informationen
Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.
verwandte Vorgänge
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Bauaufsicht
- Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Stadtplanerliste Eintragung als Stadtplaner beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
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