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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge
Prüfung einer Ausnahmegenehmigung (Ausnahme vom Grundsatz des sog.
Beschreibung
Flugplatzzwangs) im Einzelfall oder allgemein.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachgruppe Luftverkehr
Außenstelle Flughafen-Hahn
Fristen
- Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigter stimmt zu
- Genehmigungsbehörde erteilt Erlaubnis
Welche Fristen muss ich beachten?
Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Ereigniszeitpunkt eingereicht sein.
Kosten
Gebührenrahmen: 30€ bis 500 €
Höhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand, Umfang und Bedeutung der Erlaubnis, wirtschaftlichem Wert oder Nutzen für den Antragsteller, tatsächlichen Aufwendungen für Stellungnahmen Dritter.
Grundlage:
erforderliche Unterlagen
Antrag mit Begründung unter Angabe Luftfahrzeug (Muster, Kennung) / Pilot / Ort / Datum / Zeit / Anzahl gepl. Flugbewegungen, Zustimmung Eigentümer/sonst Berechtigter, Übersichtsbild/Lageplan, ggfls. Unbedenklichkeitserklärung örtliche Ordnungsbehörde.
Rechtsgrundlage
§ 25 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
§ 15 Abs. 1 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Rechtsbehelf
Widerspruch.
Weitere Informationen
Grundsatz: Formlos, bei Erlaubnissen für Hubschrauber gegebenenfalls luftrechtliche Genehmigungen beim Landesbetrieb Mobilität.
Landesbetrieb Mobilität Luftrechtliche Genehmigungen
Was sollte ich noch wissen?
Bei Luftsportgeräten, Hängegleiter und Gleitseglern sowie Sprungfallschirmen könnte eine abweichende Zuständigkeit gegeben sein (Grundlage: Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden).
verwandte Vorgänge
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Berufskraftfahrerqualifikation - Zertifizierung anerkannter Ausbildungsstätten
- Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
- Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen
- Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Ausnahmegenehmigung
Ansprechpartner
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn
Gebäude 667C
55483 Lautzenhausen
Tel.: +49 6543 8780-1640
Fax: +49 261 29141-2217
E-Mail: luftverkehr@lbm.rlp.de
Web: www.lbm.rlp.de
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