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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
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Freitag
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Virtuelles Rathaus
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Träger von Integrationsfachdiensten und Inklusionsbetrieben beantragen
Aufbau/Neugründung, Erweiterung sowie Modernisierung und Ausstattung eines Integrationsprojektes können vom Integrationsamt gefördert werden.
Beschreibung
Integrationsprojekte dienen der dauerhaften Beschäftigung und beruflichen Qualifizierung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Zuständigkeit
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Integrationsamt
Fristen
Beschäftigung von u.a. schwerbehinderten Menschen:
- mit geistiger oder seelischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt und allein oder zusammen mit weiteren vermittlungshemmenden Umständen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Inklusionsbetriebes erschwert oder verhindert,
- die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer psychiatrischen Einrichtung für den Übergang in einen Betrieb oder eine Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen und auf diesen Übergang vorbereitet werden sollen,
- nach Beendigung einer schulischen Bildung, die nur dann Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, wenn sie zuvor in einem Inklusionsbetrieb an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnehmen und dort beschäftigt und weiterqualifiziert werden, sowie
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Förderung für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Integrationsprojekten erfolgt nur für Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden.
Bearbeitungsdauer
Wegen der intensiven betriebswirtschaftlichen Prüfung dauert die Bearbeitung der vollständigen Unterlagen mehrere Wochen.
Kosten
Keine.
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag.
Rechtsgrundlage
§ 28 a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung(SchwbAV)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Weitere Informationen
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
verwandte Vorgänge
- Darlehen oder Bedarfszuschuss für die Ausbildung beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen bewilligen
- Schwerbehindertenausweis ausstellen
- Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-310
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
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