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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften: Genehmigung
Für die Einfuhr, Durchfuhr, und vereinzelt für die Ausfuhr und für innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoff sein können, benötigen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Dies gilt nicht für Tiere und Waren mit Ursprung in einem Drittland, die von einer Bescheinigung begleitet sind und für die keine Genehmigungspflicht besteht.
Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn eine Verbreitung von Tierseuchen zu befürchten ist.
Erzeugnisse und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die nicht den in Deutschland geltenden Gesetzen entsprechen, außer
- Lebensmittel, die ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke, für Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen bestimmt sind,
- Lebensmittelmuster und -proben in geringen Mengen,
dürfen nicht in das Inland verbracht werden. Deren Durchfuhr bedarf zollamtlicher Überwachung.
Kurztext
Zuständigkeit
Anfragen und Anträge auf Erteilung einer Genehmigung richten Sie bitte an das
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Genehmigung ist kostenpflichtig.
- lebender Tiere: Rahmensatz 17 € bis 373 €,
- von geschlachteten und erlegten Tieren,
von Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen
von Tieren, von tierischem Dünger
sowie von Raufutter und Stroh: Rahmensatz 13 € bis 329 €.
soweit jeweils nicht andere Mindest- oder Höchstgebühren bestimmt sind.
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie beim vorgenannten Ministerium die vorzulegenden Informationen und Unterlagen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
§§ 1, 9 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
§ 53 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Weitere Informationen
Anträge auf Erteilung einer Genehmigung ohne bestimmte Formvorgaben können Sie an das Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz, richten.
Was sollte ich noch wissen?
Es wird empfohlen, auch in Zweifelsfällen zunächst beim oben genannten Ministerium anzufragen.
Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
verwandte Vorgänge
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- Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen
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- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau
Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)
Tel.: 06571 14-2354
Fax: 06571 14-42354
E-Mail: Susanne.Bastgen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 107
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)
Tel.: 06571 14-2445
Fax: 06571 14-42445
E-Mail: Gundula.Stamer@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 103
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-2100
E-Mail: poststelle@mwvlw.rlp.de
Web: mwvlw.rlp.de/de/startseite/
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