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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale.
Beschreibung
Das sind diejenigen individuellen Besteuerungsmerkmale, die der Arbeitgeber zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs benötigt und die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren. Diese sog. ELStAM sind:
- die Steuerklasse
- die Zahl der Kinderfreibeträge,
- das so genannte Religionsmerkmal, mit dem die Mitgliedschaft zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bescheinigt wird,
- und etwaige steuerliche Freibeträge.
Die ELStAM werden zunächst unmittelbar aus den Meldedaten erzeugt, die bei den kommunalen Meldebehörden gespeichert sind. Das betrifft insbesondere die Steuerklasse, die davon abhängt, ob der Arbeitnehmer ledig oder verheiratet ist, die Anzahl der Kinderfreibeträge und das Religionsmerkmal. Auf Antrag des Arbeitnehmers kann das Finanzamt bestimmte weitere individuelle Besteuerungsgrundlagen hinzufügen (z.B. Freibeträge für Werbungskosten) oder verändern (z.B. Steuerklassenwechsel beiderseits berufstätiger Eheleute/Lebenspartner, Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V). Über die beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigten ELStAM wird der Arbeitnehmer in seiner Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber informiert. Bei Unstimmigkeiten oder Fragen zu den gespeicherten ELStAM wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
Steuerklassenwechsel:
Ein Steuerklassenwechsel kann bis spätestens 30. November des laufenden Jahres erfolgen. Im laufenden Kalenderjahr ist ein Steuerklassenwechsel auch mehrfach möglich.
Ein Steuerklassenwechsel wird mit dem 01. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Finanzamtssuche beim Bundeszentralamt für Steuern
Fristen
Änderungen der ELStAM mit Wirkung für das folgende Kalenderjahr können ab dem 1. Oktober, und Änderungen für das laufende Kalenderjahr können bis spätestens zum 30. November berücksichtigt werden.
erforderliche Unterlagen
Über die im Einzelfall benötigten Unterlagen informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
Rechtsgrundlage
§§ 38 - 39e des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Weitere Informationen
Elektronische Anträge und Formulare können kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.
Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung erhalten Sie in allen Finanzämtern des Landes Rheinland-Pfalz.
Außerdem stehen die Formulare auf der Homepage des Landesamtes für Steuern zum Download zur Verfügung.
Formulare des Landesamtes für Steuern
verwandte Vorgänge
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei Kircheneintritt
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen - steuerliche Berücksichtigung
- Körperschaftsteuer zahlen
- Lohnsteuer anmelden und bezahlen durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Umsatzsteuer Voranmeldung
Ansprechpartner
Finanzamt Wittlich
Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich
Tel.: +49 6571 9536-0
Fax: +49 6571 9536-13400
E-Mail: poststelle@fa-wi.fin-rlp.de
Web: finanzamt-wittlich.fin-rlp.de/startseite
Landesportal RLP-Direkt