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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung
Abfälle sollen so weit wie möglich gar nicht erst entstehen (Abfallvermeidung) oder Gegenstände sollen repariert und wieder genutzt werden (Wiederverwendung, z.B. Möbel, Schuhe, Kleidung).
Beschreibung
Ist dies nicht möglich, sind Abfälle möglichst hochwertig zu verwerten (z.B. Altpapier oder Altglas recyceln, Bioabfälle kompostieren oder vergären). Am Ende der Abfallhierarchie steht die Beseitigung der Abfälle, d.h. verbrennen oder deponieren.
Zuständigkeit
Die Landkreise und kreisfreien Städte beraten mit dem Ziel der Vermeidung und Verwertung von Abfällen. Auch die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH hat im Rahmen ihrer aufgaben Beratungsfunktionen.
Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Rechtsgrundlage
Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG)
§ 46 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
verwandte Vorgänge
- Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums
- Erteilung der Bescheinigung über die Einhaltung der Guten Laborpraxis (GLP)
- Fachkundenachweis für die Erstellung von Plänen und Unterlagen (Planvorlageberechtigung)
- Inbetriebnahme einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage zur Verwendung organischer Lösemittel oberhalb der Schwellenwerte anzeigen
- Vermittlungsgeschäfte für Abfall genehmigen
Ansprechpartner
SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34
55130 Mainz
Tel.: +49 6131 98298-0
Fax: +49 6131 98298-22
E-Mail: info@sam-rlp.de
Web: www.sam-rlp.de/
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