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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Schlachtung Erlaubnis beantragen
Sie möchten Tiere gewerbsmäßig schlachten? Dann brauchen Sie hierzu eine Erlaubnis.
Beschreibung
Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Wenn Sie demnach Tiere gewerbsmäßig schlachten wollen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen. Besonderheiten bestehen für Hausschlachtungen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung beziehungsweise an die Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.
Fristen
Als Person, die die Tiere schlachtet, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Besonderheiten bestehen für Hausschlachtungen.
Gewerbliche Schlachtungen dürfen nur in hierfür zugelassenen Betrieben durchgeführt werden, die daher behördlich bekannt sein müssen.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach den entsprechenden Gebührensatzungen der Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte.
erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag zum gewerblichen Schlachten muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers,
- Adresse der Schlachtstätte,
- Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die das Betäuben und Töten der Tiere vornehmen,
Art und Anzahl der Tiere, die geschlachtet werden sollen.
Rechtsgrundlage
Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Tierische Lebensmittel- Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
Rechtsbehelf
Widerspruch.
verwandte Vorgänge
- Anerkennungs- und Berufszugangsverfahren für den landesrechtlich reglementierten Beruf „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“
- Elektronisches Ursprungszeugnis (EUZ)
- Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten
- Prüfstellen für Rohrfernleitungsanlagen Anerkennung beantragen
- Wild lebende Pflanzen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Bearbeitung oder Verarbeitung beantragen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau
Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)
Tel.: 06571 14-2445
Fax: 06571 14-42445
E-Mail: Gundula.Stamer@Bernkastel-Wittlich.de
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