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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Frauenhäuser Zuflucht erhalten
Sie werden bedroht oder leiden unter häuslicher Gewalt? Dann erhalten Sie schnelle Hilfe in sogenannten Frauenhäusern.
Beschreibung
Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, bedürfen eines professionellen Beratungs- und Schutzangebotes. Eine mögliche Anlaufstelle, an die Sie sich als betroffene und bedrohte Frau oder Mädchen wenden können, sind sogenannte Frauenhäuser. Diese gewähren Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind - das heißt von psychischer, physischer oder sexueller Gewalt, eventuell auch nachhaltig verfolgt werden, unbürokratische, schnelle Hilfe.
Frauenhäuser bieten Ihnen mit Ihren Kindern den Schutz in Form von Zuflucht, Beratung, Begleitung und Unterstützung.
Darüber hinaus erhalten Sie auch weitere Informationen über die verschiedenen Formen von Hilfen und mögliche Lösungen in Krisen. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.
Kurztext
Frauenhäuser gewähren Frauen mit ihren Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, zu jeder Zeit Zuflucht und Sicherheit.
Zuständigkeit
Frauenhäuser werden von Vereinen beziehungsweise von kirchlichen Trägern oder Trägern der freien Wohlfahrtspflege geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen finanziell unterstützt.
Informationen und Adressen von Frauenhäusern finden Sie auf der Internetseite Konferenz der Frauenhäuser. Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Ansprechpartnerinnen sind darüber hinaus die Gleichstellungs- beziehungsweise Frauenbeauftragten der Kommunen.
Kosten
Für den Aufenthalt im Frauenhaus ist ein finanzieller Beitrag zu entrichten. Wenn die Frauen Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen, werden die Kosten für die Unterkunft im Frauenhaus von den entsprechenden Institutionen übernommen.
erforderliche Unterlagen
Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:
- Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
- Geburts- und Heiratsurkunden,
- Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
- Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,
- Sorgerechtsentscheide,
- erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
- Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen.
Rechtsgrundlage
§ 36a Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)
Weitere Informationen
Die Mitarbeiterinnen der Frauenschutzhäuser unterliegen der Schweigepflicht.
Unterstützende Institutionen
verwandte Vorgänge
- Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen - steuerliche Berücksichtigung
- Kinder mit Behinderung im Kindergarten- und Vorschulalter
- Mutterschaftsgeld nicht gesetzlich Krankenversicherte
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 05 - Gleichstellungsstelle
Tel.: 06571 14-2255
Fax: 06571 14-42255
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
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