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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Futtermittelkontrolle

Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 17,68 Mrd.  


Beschreibung

Euro (2012) das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Verbrauch an Futtermitteln liegt bei ca. 79,4 Mio. Tonnen jährlich (Getreideeinheiten, 2011/12).
Die Futtermittelunternehmen sind insbesondere dafür verantwortlich, durch eine sorgfältige und qualitätsorientierte Erzeugung und Verwendung von Futtermitteln Gefahren für die menschliche und tierische Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden. Auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln finden risikoorientierte regelmäßige Kontrollen der amtlichen Futtermittelüberwachung statt. Diese zielen darauf ab sicherzustellen, dass die Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmen eingehalten werden.


Zuständigkeit

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ist oberste Landesbehörde für die Futtermittelkontrolle.

Zuständig für die Durchführung der Futtermittelkontrolle ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) in Trier.

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz



Rechtsgrundlage

Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene




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Ansprechpartner

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt

 

 
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