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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Geflügelfleisch und Eier: Vermarktung
Zur Vereinfachung der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte innerhalb der Gemeinschaft gibt es unter anderem Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch und Eier.
Beschreibung
Sie sollen den Markt transparenter machen und dazu beitragen, dass die Qualität der Produkte verbessert und der Absatz erleichtert wird. Ihre Anwendung liegt damit im Interesse der Erzeuger, der Händler und der Verbraucher. Eine Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften ist erforderlich.
Zuständigkeit
Prüfer der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, Referat 42, kontrollieren die Einhaltung der Vermarktungsnormen auf Erzeuger- und Großhandelsebene.
Für die Kontrolle auf der Einzelhandelsebene sind die Veterinärbehörden (Lebensmittelüberwachung) zuständig.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiMarktV)
verwandte Vorgänge
- Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen
- Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
- Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren
- Tierschutz leben
- Zuchtorganisation Anerkennung beantragen
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
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