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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Handelsregister einsehen
Wenn Sie Informationen zu bestimmten Unternehmen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder oder im Unternehmensregister selbst suchen und Einsicht in die Eintragungen und eingereichten Dokumente nehmen.
Beschreibung
Über das "Gemeinsame Registerportal der Länder" können Sie online die Handelsregister einsehen. Hier finden Sie Informationen über
- Kapitalgesellschaften, zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
- Personenhandelsgesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG)
- Einzelkaufleute (e.K.)
Das Gemeinsame Handelsregisterportal der Länder gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.
Sie können im Gemeinsamen Handelsregisterportal der Länder Informationen kostenlos einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenlos
- die eingereichten Urkunden einsehen,
- einen Abdruck als PDF herunterladen.
Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 01.01.2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie zum Beispiel Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.
Kurztext
- Handelsregister Einsicht gewähren
- Einsicht in das Handelsregister jederzeit online über das Gemeinsame Registerportal der Länder
- Abruf elektronischer Abdrucke online
- Handelsregister bietet Informationen über konkrete
- Kapitalgesellschaften, zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KgaA))
- Personenhandelsgesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG)
- Einzelkaufleute (e.K.)
- zuständig: Amtsgericht als Registergericht
- Einsicht der Daten auch über das Unternehmensregister online möglich
- Unternehmensregister bietet zum Beispiel Einsicht in:
- Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften
- Gesellschaftsbekanntmachungen
Fristen
Gemeinsames Registerportal der Länder:
- Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
- Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.
- Klicken Sie auf „Suchen“.
- Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
- Wählen Sie das gewünschte Dokument
Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal.
Unternehmensregister:
- Rufen Sie das Unternehmensregister auf.
- Geben Sie in der Schnellsuche den gesuchten Firmennamen und optional einen Bereich ein.
- Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Sie können die Daten sofort einsehen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB)
Weitere Informationen
Online-Dienste vorhanden: Ja
verwandte Vorgänge
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- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
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