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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Handelsregister Eintragung als Einzelkaufmann

Als Kaufmann müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden.  


Beschreibung

Sie sind verpflichtet folgende Daten anzugeben:

  • Ihre Firma
  • den Ort
  • die inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung
  • Vorname
  • Nachname
  • Ihr Geburtsdatum

Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.

Kurztext

Sie sind verpflichtet folgende Daten anzugeben:

  • Ihre Firma
  • den Ort
  • die inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung
  • Vorname
  • Nachname
  • Ihr Geburtsdatum

Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.



Zuständigkeit

Für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl.

Für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht), in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet.



Fristen

Anmeldung

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

  • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
  • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

Änderungen

Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.



Kosten

Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen.

Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.




erforderliche Unterlagen

Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie).




Rechtsgrundlage

§ 12 Handelsgesetzbuch (HGB)

§ 29 Handelsgesetzbuch (HGB)

§ 8a Handelsgesetzbuch (HGB)

§ 24 Handelsregisterverordnung (HRV)

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (HRegGebV), Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche


Web: www.justizadressen.nrw.de/
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt