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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Entschädigung für Impfschaden beantragen

Sie haben eine Schutzimpfung erhalten und dadurch gesundheitliche Schäden erlitten? Dann können Sie Versorgungsansprüche geltend machen und beantragen.  


Beschreibung

Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten? Ist diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden? Dann können Sie wegen des Impfschadens und wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) erhalten.

Die Versorgung beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolge

  • einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Kleiderverschleißzulage, Schwerstbeschädigtenzulage und
  • einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.

Kurztext

Sofern eine Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, erhalten Sie wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz.



Zuständigkeit

Der Entschädigungsanspruch richtet sich jeweils gegen das Bundesland, in dem die Impfung vorgenommen wurde. In Rheinland-Pfalz ist für die Bearbeitung dieser Anträge das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständige Behörde.

Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung



Fristen

Grundsätzlich sind keine Fristen zu beachten. Um Versorgung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung gestellt werden.



Kosten

Es fallen keine Gebühren an.




erforderliche Unterlagen

  • bitte Geburtsurkunde beifügen oder bei persönlicher Abgabe des Antrages Personalausweis oder Reisepass vorlegen
  • Meldebestätigung
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (sofern nicht deutsche Staatsangehörigkeit)
  • für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
  • gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten)
  • gegebenenfalls Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
  • Impfausweis / Impfbuch / Impfschein



Rechtsgrundlage

§ 60 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Bundesversorgungsgesetz (BVG)




Weitere Informationen

Es ist ein Antrag notwendig.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz

Tel.: +49 261 4041-1
Fax: +49 261 4041-407
E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
 


Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Reiterstraße 16
76829 Landau in der Pfalz

Tel.: +49 6341 26-1
Fax: +49 6341 26-287
E-Mail: poststelle-ld@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
 


Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Schießgartenstraße 6
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-444
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/landesamt/
 


Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz

Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-310
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
 


Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
In der Reichsabtei 6
54292 Trier

Tel.: +49 651 1447-0
Fax: +49 651 1447-253
E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/landesamt/
 


Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Moltkestraße 19
54292 Trier

Tel.: +49 651 1447-0
Fax: +49 651 1447-253
E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
 


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