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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Instandsetzungsbetrieb Anerkennung beantragen
Sie wollen einen Instandsetzungsbetrieb betreiben? Dann müssen Sie diesen anerkennen lassen.
Beschreibung
Ein Betrieb wird befugt, geeichte Messgeräte unter den Voraussetzungen der Mess- und Eichverordnung (MessEV), zum Zwecke des Fortbestehens der Eichfrist mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen und gegebenenfalls entfernte Sicherungszeichen durch das Sicherungszeichen des Instandsetzers zu ersetzen.
Zuständigkeit
Zuständig ist das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten
Fristen
Keine.
Kosten
Gebühren werden entsprechend der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) nach Arbeitsaufwand erhoben.
erforderliche Unterlagen
Anträge und Formulare für die Befugniserteilung als Instandsetzungsbetrieb finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Mess- und Eichwesen.
Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz (LME RLP)
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Ausnahmegenehmigung für Luftraumnutzung beantragen
- Hausschlachtung anmelden
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
- Schornsteinfeger
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern
Ansprechpartner
Landesamt für Mess- und Eichwesen
Rudolf-Diesel-Straße 16-18
55543 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 79486-0
Fax: +49 671 79486-499
E-Mail: poststelle@lme.rlp.de
Web: www.lme.rlp.de
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