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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Katastrophenschutz

Katastrophenschutz ist eine ständige Aufgabe der inneren Sicherheit und dient der Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen.  


Beschreibung

Aufgabenträger sind

  • die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
  • die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
  • die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
  • das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes. Das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ein Referat „Brand- und Katastrophenschutz“ eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz.

Weiterhin werden neben den Feuerwehren insbesondere die Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Länderverband Hessen/ Rheinland/ Saarland) im Katastrophenschutz als unterstützende Facheinheiten eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf die Fachausbildung der rheinland-pfälzischen Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz eingerichtet.

Alle nicht polizeilichen Hilfeersuchen werden künftig von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert werden. Die Integrierten Leitstellen bilden damit einen einheitlichen Meldekopf.

FRÜHWARNSYSTEME

Frühwarnsysteme dienen als Hilfsmittel, um aufkommende Gefahren wie z.B. Brände, schwere Unwetter oder andere unerwartete Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen. Gefährdete können so möglichst schnell darüber informiert werden. Dafür stehen den Bürgern als Frühwarnsysteme Apps zur Verfügung, die sie auf ihrem Mobiltelefon installieren können.

KATWARN

KATWARN leitet offizielle Warnungen und Handlungsempfehlungen an die betroffenen Menschen. Über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang entscheiden allein autorisierte Behörden und Sicherheitsorganisationen.

KATWARN meldet ausschließlich offizielle Warninformationen zuständiger Behörden, Einrichtungen und Leitstellen. Da die Verantwortung für Warnungen in Deutschland je nach Gefahrensituation auf verschiedene Einrichtungen verteilt ist, kann sich die Nutzung von KATWARN regional unterscheiden.

NINA

Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, können Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen, wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einem Großbrand erhalten. Sie wird im Rahmen des bundesweiten Warntages neben anderen Warnmitteln erprobt. Der bundesweite Warntag findet erstmals am 10. September 2020 statt und wird ab dann jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt.

Warnsystem KATWARN

Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes (Warn-App NINA im Playstore)

Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes (Warn-App NINA im Apple-Store)

Bundesweiter Warntag



Zuständigkeit

Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder an Hilfsorganisationen in Ihrer Gemeinde.

In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.



Rechtsgrundlage

Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG)

Rettungsdienstgesetz (RettDG)




Weitere Informationen

Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr ist insbesondere das "Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)" in Verbindung mit dem "Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport (RettDG)". Die einschlägigen Rechtsgrundlagen stehen auf der Homepage der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule zum Download bereit.

Vertiefende Informationen stellen neben den Feuerwehren und Hilfsorganisationen vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung:

  • Ministerium des Innern und für Sport
  • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier,
  • Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz.

Ministerium des Innern und für Sport

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFKS) Rheinland-Pfalz




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 08 - Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz


Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 08 - Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz)

Frau Rebecca Jung Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2352
Fax: 06571 14-42352
E-Mail: Rebecca.Jung@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 310
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 08 - Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz)

Herr Arnold Schottler Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2251
Fax: 06571 14-42251
E-Mail: Arnold.Schottler@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 311
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 08 - Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz)

Herr Jörg Teusch Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2116
Fax: 06571 14-42116
E-Mail: joerg.teusch@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: N 314
 


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Quelle der Inhalte:
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