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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Kernbrennstoffe: erzeugen, bearbeiten/ verarbeiten - Genehmigung
Wer eine ortsfeste Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe errichtet, betreibt oder sonst innehat oder die Anlage oder ihren Betrieb wesentlich verändert, bedarf der Genehmigung.
Beschreibung
Für die Errichtung und den Betrieb
- von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität und von
- Anlagen zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe
werden keine Genehmigungen mehr erteilt. Dies gilt nicht für wesentliche Veränderungen von Anlagen oder ihres Betriebs.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige oberste Landesbehörde.
Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
Fristen
keine
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen gemäß dem Atomgesetz in Verbindung mit der Kostenverordnung zum Atomgesetz an.
erforderliche Unterlagen
Antrag und Antragsunterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage beim Oberverwaltungsgericht.
Weitere Informationen
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
verwandte Vorgänge
- Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen
- Eintragung einer europäischen Gesellschaft (SE) in das Handelsregister
- Handelsregister Eintragung Kommanditgesellschaft
- Lebensmittelbetrieb registrieren
- Stelle als Bezirksschornsteinfeger aufgeben
Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-2100
E-Mail: poststelle@mwvlw.rlp.de
Web: mwvlw.rlp.de/de/startseite/
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