Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr Anhörung gewähren
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.
Beschreibung
Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen.
Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.
Kurztext
- Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung
- die Anhörung findet statt, bevor ein Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid erlassen wird
- sie kann schriftlich beziehungsweise online durchgeführt werden
- sie kann auch anlässlich einer Verkehrskontrolle stattfinden
- im Falle einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld ist der Verwarnungsgeldbescheid in der Regel zugleich der Anhörungsbogen
- wird das Angebot des verkürzten Verfahrens nicht durch Zahlung des Verwarnungsgeldes angenommen und ist die hierfür gewährte Frist abgelaufen, wird stattdessen ein Bußgeldverfahren eröffnet
- wird im Bußgeldverfahren die Gelegenheit der Anhörung nicht genutzt oder wird die Frist verstrichen gelassen, wird ein Bußgeldbescheid erlassen
- zuständig: jeweilige Ordnungsbehörde
Fristen
- Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
- In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
- Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
- Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
- Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
- Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.
Voraussetzungen
- Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Anhörungsbogen
- Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten
Rechtsgrundlage
§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Rechtsbehelf
- Einspruch
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: nein
verwandte Vorgänge
- Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Fahrzeugverkauf anzeigen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung
Fax: 06571 14-2500
Web: www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/verkehr-und-zulassung/
Landesportal RLP-Direkt