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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Kfz: Versicherungsschutz
Alle Halter von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet eine Kfz-Versicherung abzuschließen und diese solange aufrecht zu erhalten wie das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen ist.
Beschreibung
Die Prämien errechnen sich aus folgenden statistischen Merkmalen:
- der Typklasse des Fahrzeuges
- der Regionalklasse des Wohnortes oder Betriebssitzes des eingetragenen Halters
- der Schadensfreiheitsstufe
Außerdem werden von den Versicherungen vielfach weitere Merkmale bei der Berechnung der Prämie berücksichtigt, wie z.B:
- Alter des Versicherungsnehmers / Fahrers
- Zeitraum seit Ausstellung der Fahrerlaubnis des Versicherungsnehmers und/oder Fahrers
- Alter des Fahrzeuges bei Zulassung auf Versicherungsnehmer, Zeitwert und/oder Neuwert des Fahrzeuges
- jährliche Fahrleistung
- Eintragungen im Verkehrszentralregister Flensburg
Wenn Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug, zum Beispiel bei Brand oder Diebstahl, versichern möchten, können Sie zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen.
Eine Vollkaskoversicherung übernimmt hingegen auch selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug und auch die Schäden, die mutwillig oder böswillig entstanden sind. Es gibt unterschiedliche Versicherungsanbieter mit verschiedenen Tarifen.
Es wird empfohlen, sich hinsichtlich des für Ihr Fahrzeug sinnvollen Versicherungsschutzes von der Versicherungsgesellschaft, mit der Sie einen entsprechenden Vertrag abschließen möchten, gründlich beraten zu lassen.
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
verwandte Vorgänge
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Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung
Fax: 06571 14-2500
Web: www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/verkehr-und-zulassung/
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: rita.barthen-schloesser@bernkastel-wittlich.de
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