Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt
Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.
Beschreibung
Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht - wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption aus.
Kurztext
- Adoption eines deutschen Kindes Beschluss
- nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle (Jugendamt) und nach Ablauf der Pflegezeit
- notariell beurkundeter Adoptionsantrag
- zuständig: Amtsgericht - Familiengericht -
Zuständigkeit
Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche
Zuständige Stelle
Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.
Fristen
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:
- Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
- Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
- Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.
Voraussetzungen
- Sie wollen ein Kind adoptieren.
- Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z.B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
- Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren gegebenenfalls länger.
Kosten
- Notargebühren
- Gerichtskosten
erforderliche Unterlagen
- notariell beurkundeter Adoptionsantrag
- notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
- notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern
Unterlagen der Annehmenden:
- Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
- Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
- Geburtsurkunden
- Meldebescheinigungen
- Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
- Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
- Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat
- Erweiterte polizeiliches Führungszeugnis
Das Familiengericht kann gegebenenfalls weitere Dokumente anfordern.
Rechtsgrundlage
§ 197 Familienverfahrensgesetz (FamFG)
§ 1752 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Weitere Informationen
keine
verwandte Vorgänge
- Kindesherausgabe einstweilige Anordnung beantragen
- Pflegekinder
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2312
Fax: 06571 14-42312
E-Mail: Gabriele.Herges@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: P 6
Landesportal RLP-Direkt