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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
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Mittwoch
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Mitarbeiter
Fachinformationssystem Boden (FISBO) Auskunft erhalten
Daten, die zum Thema vorsorgender Bodenschutz in Rheinland-Pfalz vorliegen, werden in Kartenwerken online per Map-Viewer über die Homepage des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) bereit gestellt und sind öffentlich einsichtig.
Beschreibung
Daten, die zum Thema vorsorgender Bodenschutz in Rheinland-Pfalz vorliegen, werden in Kartenwerken online per Map-Viewer über die Homepage des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (z.B. Bodeneigenschaften, Bodenfunktionen, Bodenerosionsgefährdung, schutzwürdige und schutzbedürftige Böden, Hintergrundwerte Oberböden). Die Daten werden zusätzlich als OGC-Dienste bereitgestellt.
Über die Bereitstellung von Informationen via Map-Viewer hinaus, kommen auch sehr individuelle beziehungsweise spezielle Anfragen vor, welche in der Regel von Fachleuten aus dem Bereich Bodenschutz vorgetragen werden. Solche Anfragen sind bezüglich Datenbereitstellung und Dateninhalt derart individuell, dass sich diese vorab nicht konfektionieren lassen, sondern fallbezogen mit dem Auftraggeber geklärt werden. Die Fallzahl dieser Anfragen liegt bei etwa 10 / Jahr.
Kurztext
Die im LGB erfassten und ausgewerteten Bodendaten werden über frei zugängliche Plattformen digital (Online Karten, OGC-Dienste) zur Verfügung gestellt. Die Nutzer dieser Daten sind andere Behörden, Ingenieur- und Planungsbüros sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen. Dokumentationen zu den Karten und Daten liegen vor und sind ebenfalls frei zugänglich.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz - Referat Boden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz.
Fristen
- Karten und Daten frei zugänglich über die Website des Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
- Spezielle Anfragen über Telefon oder E-mail
Voraussetzungen
- Internetanschluss
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Online ist es direkt verfügbar.
Kosten
Prinzipiell fallen keine Gebühren an. Bei den individuellen Datenanfragen (10 / a) werden die Kosten nach Zeitaufwand über das Gebührenverzeichnis des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz ermittelt. Es wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Rechtsgrundlage
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)
Landesgeodateninfrastrukturgesetz (LGDIG)
Landestransparenzgesetz (LTranspG)
Weitere Informationen
Die Nutzungsvereinbarung wird bei Bedarf übermittelt.
verwandte Vorgänge
- Abfallrechtliches Nachweisverfahren
- Landschaftspflege
- Umweltinformationen
- Untersuchungsstelle nach der Milch-Güteverordnung Zulassung beantragen
- Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung
Ansprechpartner
Landesamt für Geologie und Bergbau
Emy-Roeder-Str. 5
55129 Mainz
Tel.: 06131 9254-0
Fax: 06131 9254-123
E-Mail: office@lgb-rlp.de
Web: www.lgb-rlp.de/startseite.html
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