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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Futtermittelkontrolle
Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 17,68 Mrd.
Beschreibung
Zuständigkeit
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ist oberste Landesbehörde für die Futtermittelkontrolle.
Zuständig für die Durchführung der Futtermittelkontrolle ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) in Trier.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage
Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
verwandte Vorgänge
- Antrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises Pflanzenschutz für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
- Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung
- Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen
- Umstrukturierungsbeihilfe beantragen
- Untersuchungsstelle nach der Milch-Güteverordnung Zulassung beantragen
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
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