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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Cybercrime Informationserteilung

Ist Ihr Unternehmen Opfer von Cybercrime, also Computer- oder Internetkriminalität, geworden, können Sie sich an die „Zentrale Ansprechstelle Cybercrime“ (ZAC-Dienststelle) wenden.  


Beschreibung

In jedem Bundesland gibt es eine „Zentrale Ansprechstelle Cybercrime“ (ZAC-Dienststelle) für die Wirtschaft. Die ZAC-Dienststellen sind in den Landeskriminalämtern verortet.

Cybercrime sind alle Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, IT-Systeme und deren Daten richten oder die mittels IT begangen werden, beispielsweise:

  • Daten-/ Identitätsdiebstahl,
  • Datenhehlerei,
  • Online-Erpressung mittels:
    • DDoS (Distributed-Denial-of-Service) oder
    • Ransomware/ Kryptotrojaner,
  • Man-in-the-middle-Angriff sowie
  • CEO-Fraud.

Sie können auch dann Kontakt aufnehmen, wenn Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen möchten. Zuständig ist für Sie diejenige ZAC-Dienststelle des Bundeslandes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.

Kurztext

  • Cybercrime Informationserteilung
  • Unternehmen, die Opfer von Cybercrime geworden sind, können sich an die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC-Dienststelle) wenden
  • ZAC-Dienststellen existieren in jedem Bundesland und sind bei den Landeskriminalämtern eingerichtet
  • Cybercrime umfasst alle Straftaten, die:
    • sich gegen das Internet, Datennetze, IT-Systeme und deren Daten richten oder
    • mittels IT begangen werden.
  • Kontaktaufnahme mit ZAC-Dienststelle auch zur Beratung bezüglich Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime möglich
  • zuständig: ZAC-Dienststellen der Polizeien der Länder und des Bundes für die Wirtschaft


Zuständigkeit

Zentrale Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien der Länder und des Bundes für die Wirtschaft finden Sie auf der nachstehenden Internetseite:

Er­reich­bar­kei­ten der Zen­tra­len An­sprech­stel­len der Po­li­zei­en der Län­der und des Bun­des für die Wirt­schaft



Fristen

Ist Ihr Unternehmen Opfer von Cybercrime geworden oder möchten Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Ihre ZAC-Dienststelle wenden. Das weitere Verfahren ist dann vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist Opfer von Cybercrime geworden oder
  • Sie möchten sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

keine



Kosten

keine




erforderliche Unterlagen

keine




Rechtsgrundlage

§§ 202a-d Strafgesetzbuch (StGB)

§ 263a Strafgesetzbuch (StGB)

§§ 303a-b Strafgesetzbuch (StGB)




Weitere Informationen

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein




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Ansprechpartner

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Valenciaplatz 1-7
55118 Mainz

Tel.: +49 6131 65-0
Fax: +49 6131 65-2480
E-Mail: LKA.Presse@polizei.rlp.de
Web: www.polizei.rlp.de/landeskriminalamt
 


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Quelle der Inhalte:
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