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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Verbraucherinformationsgesetz
Mit dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 1. Mai 2008 sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder grundsätzlich verpflichtet, Ihnen Informationen zu gewähren.
Beschreibung
- Verstöße gegen das Lebensmittel- und das Futtermittelrecht;
- Gefahren/Risiken, die von Erzeugnissen für Verbraucher ausgehen; (z.B.: „Wie oft wurden Plan- oder Verdachtsproben von Fleisch- und Fleischerzeugnissen im Vorjahr bei amtlichen Kontrollen als gesundheitsgefährdend beanstandet?“);
- Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung, Herstellen und Behandeln von Erzeugnissen (z.B.: „Wurden in einem Supermarkt Pestizid-Rückstände in Paprika im 4. Quartal des Vorjahres gefunden?“);
- Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren; (z.B.: „Aus welchen Zutaten besteht ein bestimmtes Lebensmittel?“);
- Überwachungsmaßnahmen, Auswerten dieser Tätigkeiten, Statistiken über Verstöße (z.B. hygienische Beanstandungen in einem Lebensmittelbetrieb).
Zuständigkeit
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Kosten
Allgemeines Gebührenverzeichnis
Rechtsgrundlage
Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
§ 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Landesgesetz zur Ausführung des Verbraucherinformationsgesetzes (AGVIG)
Weitere Informationen
Mit dem Verbraucherinformationsgestz erhält jedermann das Recht, bei den zuständigen Behörde Informationen zu Lebens- und Futtermitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs, Wein und Kosmetik abzufragen.
verwandte Vorgänge
- Beschwerden über unerwünschte E-Mails
- Cybercrime Informationserteilung
- Personenbezogene Daten Auskunft beantragen
- Schiedsamt
- Verbraucherbeschwerde im Bereich der Lebensmittelüberwachung
Ansprechpartner
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz
Tel.: 0261 9149-0
Fax: 0261 9149-190
E-Mail: poststelle@lua.rlp.de
Web: www.lua.rlp.de
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