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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Öffentliche Waage Betrieb anzeigen
Eine Waage, die zur Nutzung für Dritte vorgesehen ist, müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Beschreibung
Sie möchten eine Waage für die Nutzung durch Dritte als „Öffentliche Waage“ an- oder abmelden? Dann müssen Sie dieses dem Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz mitteilen.
Kurztext
Wer eine Waage für die Nutzung durch Dritte als „Öffentliche Waage“ neu zur Verfügung stellen möchte oder eine „Öffentliche Waage“ abmelden möchte, muss dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle
Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Fristen
Sie teilen der zuständigen Behörde formlos schriftlich oder über das allgemeine Kontaktformular mit, dass Sie eine „Öffentliche Waage“ an- oder abmelden.
Voraussetzungen
- Anbringung eines Schildes: „Öffentliche Waage Wägebereich von …kg bis …kg“
- Öffentliche Wägungen sind
- gewissenhaft und unparteiisch vorzunehmen,
- abzulehnen, wenn Verwender/Besitzer der Waage, das Wägepersonal oder ein unmittelbarer Angehöriger unmittelbares Interesse an dem Wägeergebnis haben.
- Bescheinigung der öffentlichen Wägungen mit Unterschrift und Angabe
- dass es sich um eine öffentliche Wägung handelt,
- von Ort und Datum der Wägung des
- Namens des Auftraggebers,
- der Art des Wägegutes,
- des Kennzeichens bei KFZ oder Anhängern,
- bei selbsttätigen Waagen: des Zählwerksstandes vor/nach der Wiegung und Wägeergebnis.
- Aufbewahrung der Unterlagen über die öffentlichen Wägungen für mindestens zwei Jahre
Kosten
Keine.
erforderliche Unterlagen
Keine.
Rechtsgrundlage
Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Rechtsbehelf
Keiner.
Weitere Informationen
Formlos schriftlich (Brief oder Fax) oder E-Mail.
verwandte Vorgänge
- Bußgeld
- Börse Errichtung erlauben
- Gaststättenerlaubnis
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
- Schlachtung Erlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Landesamt für Mess- und Eichwesen
Rudolf-Diesel-Straße 16-18
55543 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 79486-0
Fax: +49 671 79486-499
E-Mail: poststelle@lme.rlp.de
Web: www.lme.rlp.de
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