Suchen + Finden

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Zulassung zur Eignungsprüfung für Steuerberaterinnen und -berater mit ausländischer Berufsqualifikation beantragen

Der Beruf SteuerberaterIn ist in Deutschland reglementiert. Das heißt, die Aufnahme oder Ausübung dieses Berufs ist durch staatliche Vorschriften an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden.  


Beschreibung

Sie haben einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis erworben, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt und möchten in Deutschland als Steuerberater arbeiten?

Ihre berufliche Qualifikation vorausgesetzt, ist der erste Schritt dazu die Eignungsprüfung vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie die Tätigkeit aufnehmen wollen. In Rheinland-Pfalz ist dies das Ministerium der Finanzen.

Kurztext

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung bedarf der Zulassung. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Zuständig ist die Steuerberaterkammer in deren Bezirk der Bewerber künftig als Steuerberater tätig werden möchte.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz



Fristen

Den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Steuerberaterkammer.

Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind.

Voraussetzungen

Sie können in Rheinland-Pfalz zur Eignungsprüfung zugelassen werden, wenn Sie

  • nach Bestehen der Prüfung als Steuerberater in Rheinland-Pfalz tätig werden möchten
  • einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis besitzen, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt

Ist der Beruf des Steuerberaters in Ihrem Herkunftsstaat nicht reglementiert, müssen Sie den Beruf zusätzlich in den vorhergehenden zehn Jahren mindestens ein Jahr in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder der Schweiz ausgeübt haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Behörde hat dem Bewerber den Empfang der Unterlagen innerhalb eines Monats zu bestätigen und gegebenenfalls mitzuteilen, welche Unterlagen fehlen. Die Eignungsprüfung ist spätestens sechs Monate nach der Entscheidung über die Zulassung zur Eignungsprüfung anzusetzen.



Kosten

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist - auch bei wiederholter Antragstellung - eine Gebühr von 200 € zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.000 €.




erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,
  • Passbild,
  • Lebenslauf,
  • Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt,
  • ggfls. Nachweis, dass der Beruf zusätzlich in den vorhergehenden zehn Jahren mindestens ein Jahr in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder der Schweiz ausgeübt wurde.

Ablichtungen oder Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Urkunden sind in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.




Rechtsgrundlage

§ 37a Steuerberatungsgesetz (StBerG)

§§ 1 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)

Rechtsbehelf

Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.




Weitere Informationen

Antragsformulare der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Hölderlinstr. 1
55131 Mainz

Tel.: +49 6131 95210-0
Fax: +49 6131 95210-40
E-Mail: info-sbk@datevnet.de
Web: www.sbk-rlp.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt