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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Pflegestützpunkte (PSP)

Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche Anlaufstelle für Pflegebedürftige beziehungsweise deren Angehörige.  


Beschreibung

PSP sollen den organisatorischen Aufwand bei der Beantragung von Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen, Hilfe bei der Pflege und von der Altenhilfe reduzieren.

Die Aufgaben der PSP umfassen:

  • Erhebung aller sozialen, gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungs-, Betreuungs- und Beratungsangebote einschließlich der relevanten Aktivitäten der Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements im Einzugsbereich des Pflegestützpunktes und Erstellen von entsprechenden Informationsunterlagen.
  • Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs-, Betreuungs-und Beratungsangebote.
  • Abstimmung und Koordinierung der für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs-und Unterstützungsangebote.
  • Information, Auskunft und Beratung für alle Bürgerinnen und Bürger ihres Einzugsbereiches. Sie beraten zu Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote.
  • Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement wird in den Pflegestützpunkten eingebunden und begleitet. In den Stützpunkten wird das ehrenamtliche Engagement von Angehörigen und Freiwilligen unterstützt und gefördert. Damit wird die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für Pflege betont.
  • Einbindung von kirchlichen und gesellschaftlichen Trägern und Organisationen, die ihre Angebote und Unterstützungsleistungen für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Pflegestützpunkt bekannt machen sollen.

Über Einzelheiten zum Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) informiert auch das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Tel.: +49 30 3406066-02.



Zuständigkeit

Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz



Rechtsgrundlage

§ 7 a Elftes Buch (SGB XI) - Pflegeberatung Sozialgesetzbuch




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen


Tel.: 06571 14-1030
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)

Herr Markus Eiden Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2408
Fax: 06571 14-42408
E-Mail: Markus.Eiden@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: A 203
 


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Quelle der Inhalte:
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